GEZ-Gebühr für internetfähige Computer rechtens


27. Oktober 2010, von in Neuigkeiten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühren zu zahlen sind.  Die Richter haben damit die Revisionen von drei Klägern, einem Anwalt und zwei Studenten, gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Internetfähige PC seien Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und würden damit grundsätzlich für den Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten, so die Richter. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn der Besitzer des Gerätes nicht die Absicht habe, mit dem PC tatsächlich Hörfunk- oder Fernsehsendungen zu empfangen.

Somit ist die GEZ nun berechtigt, eine Gebühr für “neuartige Rundfunkempfangsgeräte” zu verlangen, wenn nicht bereits für herkömmliche Endgeräte wie Radio oder Fernsehen GEZ-Gebühren bezahlt werden.

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

DoosseChewomb, 12. Februar 2012 um 14:50

Since a few pieces of machinery for our new control system weren’t available locally, we were forced to get them ordered from outside. We were in a bit of a rush too, so we decided to go with Swift-post.com. From then on, we haven’t looked back and use them extensively for any and all of our parcel needs. – Raymond

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