Ja, auch das gehört zu den Aufgaben im Kundenservice: Wir sprechen mit Partnern, die Ihren Kooperationsvertrag gekündigt haben und fragen Sie nach den Gründen dafür. Natürlich haben wir auch schon davor mit Ihnen gesprochen. Aber manchmal ist eine Kündigung einfach nicht rückgängig zu machen. Dies muss aber nicht immer negativ sein.
Heute beispielsweise habe ich mit einem Herrn gesprochen der über Jahre ein treuer Geschäftspartner war und nun mit 67 Jahren einfach in den wohlverdienten Ruhestand geht. Ein wenig traurig ist das schon, aber wer von uns würde eine solche Kündigung jemals krumm nehmen?! Keiner natürlich! Und wir wünschen dem Herrn alles Glück der Erde für seinen weiteren Weg.
Ein anderer Partner hat uns im Laufe eines solchen Gesprächs bestätigt, dass er mit der Kooperation und den Leistungen absolut zufrieden war. Dass er sie aber nun wegen eines Branchenwechsels nicht mehr nutzen kann. Auch hier ist der Trennungsschmerz zwar da, aber jeder ist und bleibt seines Glückes Schmied. Daher wünschen wir auch diesem Partner gute Erfolge und verabschieden uns mit einem weinenden und einem lachenden Auge.
Solche “gut-schlechten” Nachrichten sind zumindest beruhigend für die Mitarbeiter des Kundenservice, die ihr bestes geben, damit es allen Partnern gut geht in ihrer Kooperation. Und natürlich dass diese möglichst viel davon profitieren können.
Also seien Sie sich gewiss: es gibt sehr viele SYNAXON-Partner, aber wir kennen “unsere Pappenheimer” und das im guten Sinne des Wortes.
Bis bald…. per Chat, Telefon, Mail, Wiki oder vor Ort.
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